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Zum Wohl!

Sonntag, 1. August 2021 - Sonntag, 31. Oktober 2021
BeschreibungWerbung insbesondere für Spirituosen unterliegt in der Schweiz strengen Richtlinien, die bereits 1932 im Bundesgesetz für gebrannte Wasser festgelegt und seither nur wenig liberalisiert wurden. Andere Länder verfügen über ähnliche Gesetze. Vor allem ist jede Art von Lifestyle-Werbung untersagt, wozu beispielsweise auch die Darstellung von Alkohol trinkenden Personen gehört. So ist es mithin kein Zufall, dass in Plakaten für Spirituosen, Wein und Bier die Getränke selbst zu Hauptdarstellern werden. In rund 100 Jahren hat sich daran kaum etwas geändert. In frühen Plakaten erinnern Stillleben mit Flaschen, Karaffen und Gläsern an die illusionistische niederländische Malerei des 17. Jahrhunderts, spätere malerische Plakatvorlagen orientieren sich an den künstlerischen Avantgarden ihrer Zeit. In manchen Plakaten verbirgt sich doch das glückliche Gesicht eines Konsumenten oder einer Konsumentin, auch wenn das Glas nie an die Lippen geführt wird. Und in anderen Entwürfen gelingt es den Gestaltern, mit bewusst gesetzten Accessoires und Landschaftsandeutungen doch ein bestimmtes Lebensgefühl zu evozieren. Auch Alkoholwerbung der jüngsten Zeit bleibt aber den verordneten Werbeprinzipien treu: Eine Flasche oder ein Glas, detailgetreu wiedergegeben oder grafisch reduziert, verschaffen dem Produkt selbst einen Starauftritt.
Veranstalter (gegründet 1875)
ArchivnummerGGB-2021-D03