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Dokumente Fritz Näf
Provenienz
Fritz Näf
beteiligte Institution
Hochschule für Musik und Theater, HMT, Zürich, CH
gegründet 2007
Fachbereich
Musikhochschule Winterthur Zürich, CH
ZHdK, Departement Musik, DMU, Zürich, CH
gegründet 1999
beteiligte Personen
Peter Danzeisen
beteiligte Institution
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, EDK, Bern, CH
BeschreibungDer Bestand dokumentiert Fritz Näfs Tätigkeit als Direktor der Musikschule und des Konservatoriums Winterthur bzw. der Musikhochschule Winterthur Zürich sowie seine Tätigkeit als Rektor der Hochschule Musik und Theater Zürich (1986–2001). Zudem dokumentiert er seine Tätigkeit als Präsident der KDSK, der Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Schweizerischen Konservatorien und Musikhochschulen (1991–2000), sowie seine Tätigkeit in verschiedenen Arbeitsgruppen.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Anerkennung der Diplome der Musikhochschulen, das Fachhochschulgesetz, das Anerkennungsverfahren als Hochschule sowie die Gründung der HMT.
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Inhalt:
- Unterlagen aus der Tätigkeit als Präsident der Direktorenkonferenz der Schweizerischen Konservatorien KDSK, 1976-1999 (APN-G11-001).
- Unterlagen im Zusammenhang mit der Association Européenne des Conservatoires, Académies de Musique et Musikhochschulen, 1983-1997 (APN-G11-002).
- Unterlagen aus der Tätigkeit in der EDK-Steuerungsgruppe Musikhochschulen, 1998-1999 (APN-G11-003).
- Unterlagen aus der Tätigkeit in der EDK-Arbeitsgruppe "Anerkennung der Diplome von Musikhochschulen und Konservatorien", 1993-1995 (APN-G11-004).
- Unterlagen im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren der Hochschule Musik und Theater, 1997-1999 (APN-G11-005).
- Unterlagen im Zusammenhang mit dem damals neuen Fachhochschulgesetz (FHSG), 1992-1995 (APN-G11-006).
- Unterlagen betreffend Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsstrategie im Zusammenhang mit der Gründung der HMT, 1999-2000 (APN-G11-007).
- Unterlagen aus den Sitzungen der Musikhochschule und später der HMT, 1999-2000 (APN-G11-008 bis APN-G11-010).
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Für die Einsicht gelten, ausgenommen Abschlussarbeiten, die üblichen Bestimmungen:
Dokumente mit gewöhnlichen Personendaten sowie internen Informationen:
30 Jahre nach Aktenschluss.
Bei Dokumenten mit sensiblen Personendaten:
80 Jahre nach Aktenschluss.
ArchivnummerAPN-G11-001
